Darauf haben wir natürlich schon lange gewartet. Endlich spricht es ein Gericht aus: Die Kontaktbeschränkungen sind verfassungswidrig. Zitat Focus online:
In seiner 19-seitigen Urteilsbegründung, die FOCUS Online vorliegt, stuft das Amtsgericht das allgemeine Kontaktverbot als „verfassungswidrig“ ein. Mit der Maßnahme habe der demokratische Rechtsstaat ein „Tabu verletzt“ und gegen die „als unantastbar garantierte Menschenwürde“ verstoßen. Die politischen Entscheider hätten „die Grundlagen der Gesellschaft“ angegriffen und die Freiheitsrechte der Menschen auf unzulässige Weise beschnitten. Die Eingriffe seien nämlich „unverhältnismäßig“ gewesen.
Focus Online: Amtsgericht Weimar: Richter nennt Lockdown “katastrophale Fehlentscheidung” – FOCUS Online
Das Urteil kann hier nachgelesen werden.
Es ist zu befürchten, dass dieser wegweisende Richterspruch leider keinen Bestand haben wird, denn die Staatsanwaltschaft hat Rechtsbeschwerde eingelegt, Zitat:
Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen.
Mdr.de: Amtsgericht Weimar: Richter nennt Lockdown “katastrophale Fehlentscheidung” – FOCUS Online
Was lernen wir daraus? Noch ist nicht alle Hoffnung verloren, es gibt noch unabhängige Richter, die ihr Amt ernst nehmen und den Mut haben, sich für Freiheit, geltendes Recht und Demokratie einzusetzen. Wenn schlussendlich sämtliche Gerichte weisungsgebunden urteilen bzw. deren Rechtsprechung dem derzeitigen Trend/Diktat folgt, müssen wir dann nicht konstatieren
“das ist nicht mehr unser Land“? Das wäre dann der Todesstoß für die einstige Demokratie
Dr. Hans Penner hat sich in einem Brief über das Verhalten der Staatsanwaltschaft geäußert. Wir sagen dazu Pfui Staatsanwaltschaft!
Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Frau Oberstaatsanwältin Bettina Keil-Rüther, Staatsanwaltschaft Erfurt
Sehr geehrte Frau Keil-Rüther,
wie verlautet wollen Sie gegen das vom Amtsgericht Weimar erlassene Urteil zur Kontaktbeschränkungen wegen der Covid-Grippe vorgehen (https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-kontaktbeschraenkung-weimar-100.html). Dieses Urteil wurde offensichtlich mit sehr großer Sorgfalt und beachtlicher Sachkenntnis erstellt.
Dieser Sachverhalt ist von erheblichem öffentlichen Interesse. Es ist zu befürchten, daß Ihnen die erforderliche virologische Sachkenntnis fehlt, um dieses Urteil bewerten zu können. Deshalb muß unbedingt auf folgende Fakten hingewiesen werden: Die Sperrmaßnahmen (Lockdown) der Bundesregierung dürften ausschließlich auf den Ergebnissen der PCR-Tests beruhen. Bekanntlich weist der PCR-Test keine Viren nach, die in Körperzellen eingedrungen sind, sondern nur sehr kurze RNA-Abschnitte, die sich auf der Körperoberfläche befinden. Eine Infektion liegt jedoch nur dann vor, wenn vermehrbare Viren in Körperzellen eingedrungen sind. Ich hoffe sehr, daß durch Ihr Verhalten nicht das Ansehen der Justiz in Thüringen beschädigt wird. Dieses Schreiben kann verbreitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner
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