AfD Brandenburg unter Beobachtung.

Ist es rechtens, die AfD in Brandenburg offiziell unter Beobachtung zu stellen? Oder betätigt sich der Verfassungsschutz als verlängerter Arm eines Systems welches immer mehr zu einem gefährlichen Staatsapparat mutiert als Kopie der ehem. DDR? So wie es aussieht, kommt es geradezu gelegen, der lästigen Opposition einen Klotz an’s Bein zu hängen und der Diffamierungsorgie noch etwas Würze zu geben. Was Demokratie ist bzw. zu sein hat bestimmt die Geschäftsleitung, die ungehindert agieren kann und alles Unerwünschte wegbeißt.

Manfred Rouhs schildert im folgenden Gastbeitrag seine interessante Sicht der Dinge

In Brandenburg erklärt der „Verfassungsschutz“ die AfD jetzt auch offiziell zum Beobachtungsobjekt. „Was soll’s“, mag sich da der eine oder andere politisch Hartgesottene denken und vor allem den diffamierenden Aspekt dieses Vorgangs im Blick haben, der möglicherweise kaum noch verfängt. Die Wege sind ausgetreten, auf denen die alten politischen Kräfte seit Jahrzehnten jeden, der aus der Reihe tanzt, auf’s Schafott der medialen Hinrichtung zu schleifen versuchen. Mit dem allgemeinen Glaubwürdigkeitsverlust der Massenmedien schwindet scheinbar auch die Schlagkraft der „Verfassungsschutz-Keule“.
Aber darum alleine geht es nicht. Ziel der „Verfassungsschutz“-Kampagne gegen die AfD ist nicht nur die öffentliche Verächtlichmachung einer politischen Partei, deren Mitglieder sich zweifellos selbst zu einem größeren Teil als die Parteigänger von SPD und Grünen, die seltsamerweise nie im „Verfassungsschutzbericht“ standen, obwohl sie mit den Schlägerbanden und Brandstiftern der „Antifa“ zusammenarbeiten, gerade über eine positive Bezugnahme auf die Verfassungswerte der Bundesrepublik Deutschland definieren. Nein, es geht nicht um politische Inhalte, sondern um die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz unerwünschter politischer Konkurrenten.
Unabhängig von der aktuellen Entwicklung hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) einen Zeitsoldaten in Brandenburg ins Visier genommen. Der Oberfeldwebel ist als Repräsentant der AfD aufgefallen und soll deshalb aus dem Dienst entlassen werden, also seine Erwerbsgrundlage einbüßen.
Das gleiche droht Polizisten, Lehrern und Verwaltungsbeamten. Die Konsensparteien machen den Staat zu ihrer Beute: In dessen Dienst soll nur stehen dürfen, wer sich kritischer Äußerungen sowie oppositioneller Aktivitäten enthält.
Die juristische Auseinandersetzung um die Verfassungstreue der AfD muss deshalb mit Akribie durch alle Instanzen geführt werden, bis vor den Europäischen Gerichtshof. Falls Europa wirklich besser sein will als China oder Russland, müssten spätestens dort die Würfel zugunsten der AfD fallen.
Und falls nicht gilt immer noch der schöne alte Grundsatz: „Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, aber wir können sie zwingen, immer dreister zu lügen!“

Manfred Rouhs
Signal für Deutschland e.V

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