Ist Höcke rechtsextrem?

Dieser Frage ist Frau Karin Zimmermann nachgegangen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Bericht (https://www.derwesten.de/politik/thueringen-wahl-afd-id227463059.html) haben Sie den Vorsitzenden der thüringischen AfD, Höcke, mit einem falschen Attribut belegt:

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat definiert:

I.            Rechtsextrem:

Generell gilt: Rechtsextremisten lehnen die freiheitliche demokratische Grundordnung ab und wollen − auch unter Anwendung von Gewalt − ein autoritäres oder gar totalitäres staatliches System errichten, in dem nationalistisches und rassistisches Gedankengut die Grundlage der Gesellschaftsordnung bilden sollen.
Das rechtsextreme Weltbild ist gekennzeichnet durch Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, völkische Ideologie, Antisemitismus, Geschichtsklitterung, einhergehend mit der Verherrlichung des NS-Regimes und Relativierung bis zur Leugnung des Holocaust, Diffamierung und Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen. (http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41312/was-ist-rechtsextrem)

II.          Rechtsradikal:

Zu Unrecht wird „Rechtsextremismus“ häufig mit „Radikalismus“ gleichgesetzt. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt.“  (https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/extremismus-radikalismus)

Herrn Höcke wird vieles nachgesagt, aber der begriff „rechtsextrem“ ist definuitiv falsch. Dafür, dass er die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt und − auch unter Anwendung von Gewalt − ein autoritäres oder gar totalitäres staatliches System errichten will, gibt es keinerlei Hinweis.

Dagegen möchte er ganz sicher Zielvorstellungen realisieren, in denen die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung nicht in Frage gestellt werden.“ Daher wird auch die vom Verfassungsschutz eingeleitete Prüfung ergebnislos verlaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Zimmermann

Unser Kommentar dazu: Frau Zimmermann hat absolut recht und man fragt sich, warum kümmert sich der Verfassungsschutz nicht endlich um Frau Merkel und die etablierten Parteien? Sie sind es doch, die die Verfassung pausenlos brechen und nicht etwa die AfD!!!

Viele Äußerungen von AfD Politikern sind leider sehr ungeschickt und man sollte vieles nicht so sagen. Doch wir haben hier auch Zitate etablierter Politiker gebracht, die uns auch sehr befremden!

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