Islamkritik

Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Frau Richterin Becker-Jastrow,  Amtsgericht Fürth i. B.

Sehr geehrte Frau Becker-Jastrow,

Sie haben am 21.12.2018 einen Bürger verurteilt wegen Kritik am Islam (AZ 421 Cs 403 Js 58658/16). Es entsteht die Frage, ob dem Urteil ausreichende Sachkenntnisse bezüglich des Islams zugrunde lagen. Ich möchte deshalb auf einige Fakten hinweisen.

1. Das Grundgesetz basiert auf den Menschenrechten: “Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1 bis Art. 19) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat.” (Wikipedia)

2. “Islam” bedeutet Unterwerfung unter die Lehre des arabischen Kaufmannes Mohammed. Diese Lehre ist unabänderlich im Koran festgelegt. Es gibt Varianten des Islams. Auch werden die Vorschriften des Islams unterschiedlich befolgt. Es gibt jedoch nur einen einzigen Islam, weil es nur einen einzigen Mohammed gab und weil es nur einen einzigen Koran gibt. Der Koran ist nichts reformierbar.

3. Die “Organization of Islamic Cooperation” (OIC) dürfte die wichtigste und einfußreichste islamische Organisation sein. Diese Organisation besteht aus 57 islamischen Staaten und nimmt für sich in Anspruch, die islamische Welt zu repräsentieren. Charakteristisch für den Islam sind nicht das Verhalten von Moslems in der Diaspora, sondern die Beschlüsse der OIC und der islamischen Rechtsschulen.

4. Die OIC hatte auf ihrer Kairoer Konferenz 1990 festgelegt, daß nur solche Menschenrechte anerkannt werden, die der Scharia entsprechen, also der auf dem Koran beruhenden islamischen Rechtsauffassung. Der Islamwissenschaftler Carsten Polanz, Universität Bonn, hat hierüber berichtet (https://www.igfm.de/die-kairoer-erklaerung-der-menschenrechte-im-islam/).

5. Der für jeden Moslem bei Strafe verbindliche Koran, der göttliche Autorität beansprucht, ist demnach für Moslems dem Grundgesetz übergeordnet. Der Koran verbietet Moslems die Integration in unsere Gesellschaftsordnung. Der Islam dürfte deshalb grundgesetzwidrig sein. Augenscheinlich ist das Verhalten von Moslems von ihrem Anteil an der Bevölkerung abhängig.  Zu unterscheiden ist zwischen dem tatsächlichen Verhalten der Moslems und dem durch die Ideologie des Islams geforderten Verhalten.

6. Der Koran fordert zur Anwendung von Gewalt gegenüber Nichtmoslems auf (siehe www.fachinfoeu/fi033.pdf). “Islamismus” muß deshalb als angewandter Islam aufgefaßt werden. Der Koran gebietet den Moslems im Namen der islamischen Gottheit, Dieben die Hände abzuhacken (Sure 5:38). Das ist eine Aufforderung zu einer gesetzwidrigen Handlung, was nach unserem Strafgesetz verboten ist.

7. Die Wertschätzung der Sunna verdeutlicht, daß Mohammed für jeden Moslem das verbindliche Vorbild ist. In Medina hatte Mohammed ein schauerliches Judenmassaker veranstaltet. Der jüdische Stamm der Banu Quaynuqa lehnte eine Zwangsbekehrung zum Islam ab: „Die Männer wurden gebunden, und der ganze Stamm wurde nach Syrien verbannt“. Nach Konflikten mit dem jüdischen Stamm Banu Nadir wurde auch dieser vertrieben. Der dritte in Medina ansässige jüdische Stamm, die Banu Qurayza, wurde vernichtet. Muhammad ließ in deren Stadt Massengräber ausheben, „dann wurden die Juden zu ihm geführt und bei den Gräbern enthauptet – insgesamt 600 bis 900 Männer. Die Hinrichtung dauerte den ganzen Tag über… Die Frauen und Kinder wurden zum größten Teil in Medina versteigert, die übrigen in Syrien und in Nadjd“ (Quelle: J. Bouman: Der Koran und die Juden; Darmstadt 1990).

8. Werbung für die NSDAP ist (zu Recht) verboten. Der Islam hat mit der NSDAP in der Judenverfolgung zusammengearbeitet. Es gab eine islamische Waffen-SS-Division. “Die einzigen, die ich für zuverlässig halte, sind die reinen Mohammedaner” (Hitler, https://www.welt.de/geschichte/plus170586818/Im-Auftrag-Hitlers-und-des-Propheten.html).

9. Beunruhigend ist die islamische Judenfeindlichkeit in Deutschland. In bestimmten Stadtteilen können Juden keine Ladengeschäfte eröffnen. Jüdische Schüler müssen ihre Identität verbergen. Jüdische Embleme können nicht gezeigt werden. Der Offenbacher Stadtschulsprecher mußte sein Amt aufgeben, weil er Jude ist.

10. Beunruhigend ist, wie islamische Schüler mit Lehrerinnen umgehen.

11. Beunruhigend ist, daß taditionelle christliche Bräuche wegen Moslems aufgegeben werden.

12. Beunruhigend ist es, daß die Bundesregierung als Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes offensichtlich einen Moslem ernannt hat (https://www.jungewelt.de/artikel/343807.verbindungsoffizier-des-tages-sinan-selen.html).

13. Zu fragen ist, wie groß der Anteil der Moslems an Straftätern ist.

14. Anhänger Luthers werden als “Lutheraner” bezeichnet. Die Bezeichnung von Anhängern des Korans als “Koraner” dürfte deshalb nicht zu beanstanden sein.

Ich bitte Sie um Mitteilung, ob diese Sachverhalte bei der Urteilsverkündigung bekannt waren. Ihre geschätzte Stellungnahme wie auch dieses Schreiben möchte ich im Internet veröffentlichen unter www.fachinfo.eu/becker.de

Aus beruflichen Gründen bin ich gesetzlich verpflichtet, das Grundgesetz zu verteidigen. Ich verbreite deshalb Kopien dieses Schreibens, weil der demokratische Rechtsstaat erhalten bleiben muß.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

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