Wer steht denn jetzt eigentlich hinter der Verfassung?

In dieser völlig verrückt gewordenen Zeit frage ich mich immer wieder, wer eigentlich zu unserer Verfassung steht? Wer hält denn jetzt noch zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung? Das Grundgesetz, das angeblich vom Verfassungsschutz geschützt wird und ja gar keine Verfassung ist. Hier ist eine babylonische Sprachverwirrung zu erkennen. Wir haben gar keine Verfassung, die vom Verfassungsschutz geschützt werden könnte. Die Verfassung hat man uns bei Grenzöffnung 1989 vorenthalten. Man hat den Eindruck, dass die Grundgesetzesbrecher vom Verfassungsschutz geschützt werden. Es ist eine völlig verkehrte Welt! Die AfD steht ganz sicher auf dem Boden der Verfassung, bei Frau Merkel und der amtierenden Regierung ist es jedoch zu bezweifeln.
Hier ein interessanter Gastbeitrag von Dr. Hans Penner:

Ist der Bundesinnenminister verfassungstreu?

Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Herrn Bundesinnenminister Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Seehofer,
Ihre Behauptung, die AfD sei “staatszersetzend” ist falsch (siehe https://www.tagesspiegel.de/politik/innenminister-nannte-afd-staatszersetzend-afd-antrag-gegen-seehofer-scheitert-vor-bundesverfassungsgericht/23600644.html). Vermutlich haben Sie diese Behauptung wider besseres Wissen ausgesprochen, da Sie als Innenminister das Grundsatzprogramm der AfD kennen müssen.
Das Grundsatzprogramm weist die AfD als islamkritisch aus. Die AfD kann deshalb niemals als nationalsozialistisch bezeichnet werden, weil der Islam mit dem NS-Staat in der Judenverfolgung zusammengearbeitet hat. Es gab 2 islamische Waffen-SS-Divisionen. Hitler schätzte den Islam sehr. Das judenfeindliche Verhalten von Moslems in Deutschland ist bekannt. Die AfD hat sich für die Untersützung Israels in den UNO-Verhandlungen ausgesprochen im Gegensatz zu den Regierungsparteien.
Als Innenminister sollten Sie wissen, daß “Islam” Unterwerfung unter die Lehre des Mohammed bedeutet. Diese Lehre beansprucht göttliche Autorität und ist im Koran unwiderruflich festgelegt. Der Islam verlangt von jedem Moslem die absolute Anerkennung des Korans als höchste Autorität. Die einflußreichste islamische Organisation OIC hat beschlossen, daß das islamische Sharia-Gesetz über die Menschenrechte-Charta der UNO zu stellen ist. Es dürfte damit klar sein, daß der Islam verfassungswidrig ist.
Die Verfassungswidrigkeit des Islams geht auch daraus hervor, daß der Koran Körperstrafen fordert, die bei uns verboten sind: “Dem Dieb und der Diebin schneidet ihr die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen haben, und als abschreckende Strafe von Allah. Und Allah ist Allmächtig, Allweise” [Sure 5:38]. Es gibt noch weitere Forderungen des Korans, die grundgesetzwidrig sind.
Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß die AfD das Grundgesetz verteidigt, wenn sie eine islamkritische Position vertritt. Wenn Sie islamkritische Politiker bekämpfen, geben Sie damit unmißverständlich zum Ausdruck, daß Sie damit den verfassungswidrigen Islam unterstützen. Es gäbe also belastbare Begründungen dafür, Sie als “staatszersetzend” zu bezeichnen.
Das Verhalten des Bundesverfassungsgerichtes ist unverständlich und erschüttert das Vertrauen in das Gericht. In der Präambel des Grundgesetzes ist nicht der islamische Allah gemeint, sondern der Gott Israels und der Christen.
Siehe www.fachinfo.eu/seehofer.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

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